Parkplatzordnung

Das Parkplatzgelände am Heckenrosenweg ist ein Privatparkplatz der École Française de Hambourg.

Es gilt die Parkplatzordnung.

Das Parken auf dem Parkplatzgelände am Heckenrosenweg ist ausschließlich wie folgt gestattet (im Auto müssen sowohl EFH-Parkausweis sowie Parkuhr sichtbar sein):

  • Werktags von 7:30 bis 8:30 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Parkplatz ausschließlich Eltern von Kindern der KiTa (école maternelle PS, MS, GS) gestattet. Um möglichst vielen Eltern von KiTa-Kindern die Nutzung des Parkplatzes zu ermöglichen, ist die Parkberechtigung in dieser Zeit ausdrücklich auf die für die Abgabe der Kinder in der EFH erforderliche Zeit beschränkt. Das Kraftfahrzeug ist sodann unverzüglich zu entfernen.
  • Zu allen übrigen Zeiten innerhalb der Öffnungszeiten der Schule ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen ausschließlich Besuchern der EFH und nur während der Zeit des Aufenthaltes in der EFH (z.B. Schultermin / Kinderabholung / Teilnahme an einer Veranstaltung) gestattet. Ein darüber hinausgehendes Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Parkplatz ist auch Eltern von Schülern der EFH ausdrücklich untersagt.
  • Außerhalb der Öffnungszeiten der Schule, insbesondere über Nacht und am Wochenende ist weder das Abstellen von Kraftfahrzeugen noch ein sonstiges Verweilen auf dem Parkplatzgelände erlaubt.

Regelwidrig abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Ihr Fahrzeug war unbefugt auf unserem Parkplatz abgestellt und wurde abgeschleppt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Firma Parknotruf.